Das Gewaltschutzgesetz
ermöglicht jedem Opfer häuslicher Gewalt*, den Täter längerfristig aus der Wohnung zu verweisen, indem die gemeinsame Wohnung per Gerichtsbeschluss dem Opfer zugewiesen wird.
Mit der »Schutzanordnung« kann dem Misshandler jede Kontaktaufnahme - vor Arbeitsstelle, Kindergarten, Schule und in der Nähe der Wohnung - verboten werden.
Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter www.gewaltschutz.info
Rechtsverwertbare medizinische Dokumentation ist für diese Anträge unbedingt nötig, da Zeugen meist fehlen.
* Zu häuslicher Gewalt gehören Gewaltformen wie Einschüchterungen, soziale Isolation, psychische, ökonomische, körperliche und sexuelle Gewalt.
-
- Übersicht
- Meinung schreiben
- Video Index
- Audio Index
- Material
- Links
- Gewaltprävention lernen
- Wozu?
- Von wem?
- Impressum
- Website empfehlen: